
Allgemeine Nutzungs- und Buchungsbedingungen.
Stand: 18. November 2024 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungs- und Buchungsbedingungen gelten zwischen Nutzern (nachfolgend „Kunden“) des Internetportals pandaparken.at bzw. pandaparking.at (nachfolgend „Internetportal“) und der FPE Parken GmbH, mit Sitz in Zeppelinstr. 4, 2401 Fischamend, Österreich (nachfolgend auch „Dienstleister“) für die Reservierung, Buchung, Leistungserbringung und Bezahlung der Verwahrung von Kraftfahrzeugen und der Beförderung von Personen (nachfolgend „Park- und Transferdienstleistungen“). Diese Allgemeinen Nutzungs- und Buchungsbedingungen gelten auch für den Fall entgegenstehender Geschäftsbedingungen von Kunden. Letztere werden auch dann nicht angenommen, wenn der Dienstleister in Kenntnis der Bedingungen eines Kunden Leistungen erbringt, es sei denn, Abweichendes ist vereinbart worden. 2. Abschluss von Park- und Transferdienstleistungsverträgen Der Dienstleister betreibt das Internetportal, auf dem er Informationen zum Parken von Fahrzeugen auf den Parkplätzen des Dienstleisters in 2401 Fischamend, Österreich (nachfolgend „Parkplatz“) und zum Kundentransport vom und zum Terminal des internationalen Flughafens Wien-Schwechat bereitstellt. Zu diesen Informationen zählen insbesondere Leistungen, Preise, Termine, Zahlungsarten und Kundenbewertungen. Diese sollen potenzielle Kunden informieren und stellen kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages oder eine diesbezügliche Willenserklärung dar. Besucher des Internetportals können diese Leistungen zu den aufgeführten Preisen und Konditionen direkt auf dem Internetportal reservieren. Hierzu geben sie ihre persönlichen Daten ein und wählen unter den aufgeführten Konditionen die gewünschten Leistungen aus. Mit einem Klick auf den Button „Reservieren“ akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Nutzungs- und Buchungsbedingungen und gibt ein Angebot auf Nutzung des Internetportals und ein Angebot zum Abschluss des Vertrags über Park- und Transferdienstleistungen ab. Der Dienstleister nimmt dieses Angebot auf Nutzung des Internetportals durch Bestätigung oder konkludent durch die Gewährung des Zugangs an. Der Dienstleister prüft das Angebot zum Abschluss des Vertrags über Park- und Transferdienstleistungen. Falls die Kapazitäten zur Verfügung stehen, übersendet er dem Kunden die Reservierungsbestätigung. Damit wird zwischen dem Dienstleister und dem Kunden ein Vertrag über Park- und Transferdienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungs- und Buchungsbedingungen zu den in der Reservierungsbestätigung festgehaltenen Konditionen geschlossen. Die Allgemeinen Nutzungs- und Buchungsbedingungen sind zusätzlich bei der Einfahrt/Ausfahrt bzw. am Eingang/Ausgang des Parkplatzes an gut leserlicher Stelle ausgehängt. Der gegenständliche Vertrag wird auf bestimmte Dauer abgeschlossen, weshalb er durch Zeitablauf, einvernehmliche Auflösung, außerordentliche Kündigung, Eintritt der auflösenden Bedingung oder durch vorzeitige Rückforderung des Kraftfahrzeugs durch den Kunden endet. Bei Erscheinen des Kunden am Parkplatz weist dieser seine Identität durch Vorlage eines gesetzlich anerkannten Identifikationspapiers (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) nach und übergibt dem Mitarbeiter der Gesellschaft sein Kraftfahrzeug sowie den Kraftfahrzeug-Schlüssel. Der Kunde erhält vom Dienstleister per SMS eine Übernahmebestätigung betreffend Kraftfahrzeug und Kraftfahrzeug-Schlüssel auf der Web-App und einen individuellen QR-Code. Unmittelbar nach Übergabe des Fahrzeugs an den Dienstleister beim Check-in werden Fotos und ggfs. Videos vom Fahrzeug angefertigt, um den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe zu dokumentieren, so dass Nachweise für allfällige Schäden vorliegen. Das Abstellen des Kraftfahrzeugs am Parkplatz erfolgt durch die Mitarbeiter des Dienstleisters und der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Der Kunde bezahlt das vereinbarte Entgelt für die Park- und Transferdienstleistungen nach seiner Rückkehr zum Parkplatz in bar oder mittels Bankomat- bzw. Kreditkarte. Der Vertrag über Park- und Transferdienstleistungen steht unter der auflösenden Bedingung, dass keine wichtigen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Entgegennahme des Kraftfahrzeugs verweigert werden kann. In diesem Fall gilt der Vertrag als von Anfang an nicht zustande gekommen. Solch wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn das zu verwahrende Kraftfahrzeug nicht voll funktionsfähig ist, nicht über den aktuellen Nachweis einer wiederkehrenden Begutachtung („Pickerl“) verfügt, nicht den vom Hersteller des Kraftfahrzeugs vorgesehenen Service erhalten hat oder nicht sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen und Normen entspricht. Es dürfen nur fahrbereite, verkehrssichere und polizeilich zugelassenen Kraftfahrzeuge abgestellt werden, also insbesondere keine verunfallten Fahrzeuge oder Elektrofahrzeuge, bei denen die Batterie oder weitere Hochvoltkomponenten in Mitleidenschaft gezogen wurden. Ferner können wichtige Gründe für eine rückwirkende Auflösung des Vertrags entstehen, wenn der Kunde gegenüber Mitarbeitern des Dienstleisters oder anderen Kunden ein Verhalten zeigt, welches das Eingehen eines Vertragsverhältnisses mit diesem unzumutbar macht. Ein Mitarbeiter des Dienstleisters transportiert den Kunden und die in der Reservierung angeführten Begleitpersonen sowie deren Gepäck vom Parkplatz zum Abflugterminal des Flughafen Wien-Schwechat. Der Transport erfolgt so rasch wie möglich nach Abschluss des Park- und Transferdienstleistungsvertrags. Hierbei werden Kleinbusse oder vergleichbare Fahrzeuge nach Wahl des Dienstleisters eingesetzt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verwendung bestimmter Fahrzeuge. Der Dienstleister versucht, einen möglichst raschen Transfer vom und zum Flughafen sicherzustellen. Der Kunde hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen schnellen Transfer. Ausschließlich der Kunde trägt dafür Gewähr, durch seine ausreichend frühe Ankunft am Parkplatz einen zeitgerechten Transfer zu ermöglichen. Wenn der Kunde für sich selbst bucht, kommt der Park- und Transferdienstleistungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zustande. Wenn der Kunde für eine andere Person bucht, kommt der Park- und Transferdienstleistungsvertrag ausschließlich zwischen der Person, die die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen wird und dem Dienstleister zustande. Der Kunde garantiert, dass er berechtigt und ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, den Park- und Transferdienstleistungsvertrag im Namen eines Dritten abzuschließen. Sofern der Kunde die notwendige Vollmacht nicht besitzt, ist er dem Dienstleister zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verantwortlich, wenn der Dritte die Erfüllung des Park- und Transferdienstleistungsvertrags verweigert. 3. Buchung und Reservierungen Für die reibungslose Abwicklung der Buchung ist erforderlich, dass die wesentlichen vom Kunden angegebenen Daten (d.h. Anreise- und Abreisedaten, Name, Kontaktdaten, E-Mail, Telefonnummer und Adresse) korrekt und vollständig sind. Sofern der Dienstleister feststellt, dass der Kunde diese Angaben falsch oder unvollständig macht, ist der Dienstleister berechtigt, die Buchung zu stornieren. Die Reservierung der Park- und Transferdienstleistungen erfolgt durch Bestätigung des Dienstleisters im Rahmen der Reservierungsbestätigung. Der Dienstleister sendet dem Kunden eine Reservierungsbestätigung unter Einschluss der akzeptierten Allgemeinen Nutzungs- und Buchungsbedingungen per E-Mail zu, in der die vereinbarten und gültigen Konditionen dargelegt und ausdrücklich festgehalten werden. Die Reservierungsbestätigung erscheint bereits auf dem Bildschirm und wird dem Kunden zusätzlich per E-Mail und auch per SMS mit Link zu einer Web-App als Kurzinformation übermittelt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bestätigung bei Übermittlung per E-Mail oder SMS zugehen kann. Die Wirksamkeit der Buchung bleibt hiervon unberührt; dies gilt insbesondere bei Eingabe einer falschen E-Mailadresse und/oder Telefonnummer. Entsprechend der vom Kunden bei der Buchung angegebenen Ankunftszeit wird für diesen ein Parkplatz bereitgehalten. Wir empfehlen dringend, dass Kunden spätestens zwei Stunden vor dem Abflug zum Check-in am Parkplatz sind. Bei verspäteter Ankunft besteht kein Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes. Die rechtzeitige Ankunft auf dem Parkplatz steht ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde erhält einen QR-Code mit den Informationen zu seinem Kraftfahrzeug. Er ist dafür verantwortlich, über die technischen Voraussetzungen zu verfügen, dass ihm der QR-Code zugehen und von ihm gespeichert werden kann. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Aufladung seines Elektrofahrzeugs oder eine Außen- und/oder Innenreinigung seines Kraftfahrzeugs als zusätzliche Dienstleistungen (nachfolgend „zusätzliche Dienstleistungen“) bei der Buchung in Auftrag zu geben. Die Konditionen für die zusätzlichen Dienstleistungen sind auf dem Internetportal angegeben. Der Dienstleister prüft die Verfügbarkeit dieser Leistungen und bestätigt dies sowie die dafür entstehenden Kosten für den Kunden in der Reservierungsbestätigung. Der Kunde bezahlt für die Park- und Transferdienstleistungen sowie eventuelle zusätzliche Dienstleistungen beim Check-out am Kassenautomaten des Dienstleisters. Hierzu scannt der Kunde den erhaltenen QR-Code und bezahlt am Automaten mit Bankomatkarte oder Kreditkarte. Durch die Belastung einer Kreditkarte werden dem Kunden über die Kreditkartenabrechnung detaillierte Informationen über die Buchung übermittelt. Der genaue Umfang dieser Informationen hängt vom Produktangebot bzw. den technischen Kapazitäten des jeweiligen Zahlungsanbieters/Kreditkartenunternehmens ab. Im Falle einer gültigen Stornierung der Buchung, wenn der Zahlungsbetrag dem Kunden in Rechnung gestellt wurde, wird der Dienstleister diesen an den Kunden zurück überweisen. 4. Änderungen und Stornierungen Der Kunde ist nach der Reservierung zur Zahlung des vereinbarten Preises für die Park- und Transferdienstleistungen verpflichtet, wenn die Reservierung nicht rechtzeitig storniert wurde. Die Reservierung kann bis 24 Stunden vor Ankunft des Kunden am Parkplatz kostenfrei storniert werden. Stornierungen können über den Link zur Web-App in der Reservierungsbestätigung oder auf dem Internetportal erfolgen. Das Gleiche gilt für Umbuchungen oder für Verlängerungen oder Verkürzungen der Parkdauer. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister etwaige Änderungen seiner Ankunftszeit spätestens 24 Stunden vor der Landung am Flughafen mitzuteilen. Dies muss auf der Web-App oder auf dem Internetportal erfolgen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, muss er dem Dienstleister für den dadurch verursachten Mehraufwand eine auf dem Internetportal angegebene Aufwandsentschädigung zahlen. Um einem Missbrauch des Internetportals vorzubeugen und um sich vor Fehlbuchungen zu schützen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, eine Reservierung im Einzelfall zu stornieren, wenn eine Rückfrage unter den vom Kunden angegebenen Kontaktdaten nicht möglich ist oder wenn Buchungen in der Vergangenheit mehrfach storniert wurden oder die Park- und Transferdienstleistungen mehrfach nicht in Anspruch genommen wurden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf die Park- und Transferdienstleistungen. 5. Verwahrung und Rückgabe Vor seiner geplanten Landung am Flughafen Wien-Schwechat erhält der Kunde eine SMS mit einem Link zur Web-App auf die von ihm angegebene Telefonnummer. Durch Klicken des Kunden auf den Knopf „Abholen“ in der Web-App erhält der Dienstleister die Information, dass der Kunde am Terminal abzuholen ist. Auch auf der Reservierungsbestätigung, die per E-Mail bzw. per SMS versandt wurde, befindet sich ein Feld mit der Bezeichnung „Transfer bestellen“. Durch einen Klick auf diese Felder wird der Dienstleister darüber informiert. Wie oben erwähnt, ist der Kunde ist dafür verantwortlich, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ihm die Kommunikation per E-Mail oder SMS zugehen kann. Der Kunde und die in der Reservierung angeführten Begleitpersonen sowie deren Gepäck werden dann am Abholort vor dem Ankunftsterminal von einem Mitarbeiter des Dienstleisters in Empfang genommen und per Kleinbus oder vergleichbaren Fahrzeugen zum Parkplatz transportiert. Dort wird dem Kunden das verwahrte Kraftfahrzeug samt Kraftfahrzeug-Schlüssel übergeben. Der Kunde erhält nach Bezahlung und nach Scannen des QR-Codes am Parkplatz sein Kraftfahrzeug und seinen Kraftfahrzeugschlüssel. Er bestätigt durch seine Entgegennahme des Kraftfahrzeugs deren ordnungsgemäße Rückgabe. Der Kunde ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug bei Rückgabe auf allfällige Schäden zu untersuchen, welche bei Übergabe des Kraftfahrzeugs an den Dienstleister noch nicht vorhanden waren. Bei Vorliegen von Schäden, die bei Übergabe des Kraftfahrzeugs an den Dienstleister nicht vorhanden waren, sind diese in einer schriftlichen Übernahmebestätigung zu vermerken und vom Mitarbeiter des Dienstleisters und dem Kunden zu bestätigen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Dienstleister ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug in Obsorge zu nehmen und dieses während der Verwahrung vor allfälligen Schäden zu schützen. Er erwirbt am verwahrten Kraftfahrzeug kein Eigentumsrecht und kein Besitzrecht und/oder Gebrauchsrecht. Der Dienstleister ist verpflichtet, dieses bei Abholung in jenem Zustand an den Kunden zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Eine Weitergabe oder Zurverfügungstellung an Dritte ist strengstens untersagt. Der Dienstleister hält ausdrücklich fest, dass der gesamte Parkplatz umzäunt ist, dass auf dem Parkplatzareal mehrere Sicherheitskameras aufgestellt sind, und dass die Zufahrt/Ausfahrt bzw. der Zugang/Ausgang des Parkplatzes durch Schranken gesichert ist. Die vom Dienstleister übernommenen Fahrzeugschlüssel werden in einem versperrten Raum verwahrt. Der gesamte Parkplatz ist rund um die Uhr durch Mitarbeiter der Gesellschaft besetzt. Der Kunde nimmt die vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen ausdrücklich zur Kenntnis, stimmt diesen zu und bestätigt deren Angemessenheit. Weiters nimmt der Kunde ausdrücklich zur Kenntnis, dass sein Kraftfahrzeug auf dem Parkplatz unter freiem Himmel abgestellt wird und daher Wettereinflüssen ausgesetzt ist. Der Verwahrungsvertrag umfasst ausdrücklich keine Gegenstände, welche sich im Inneren des Kraftfahrzeugs befinden, es sei denn, der Kunde hat vor Abschluss des Vertrages auf diese Gegenstände und deren Wert hingewiesen und diese wurden schriftlich und einvernehmlich zum Vertragsgegenstand erklärt. Sämtliche sonstigen im Kraftfahrzeug belassenen Gegenstände befinden sich dort auf Risiko des Kunden. Sofern Elektrofahrzeuge auf Wunsch des Kunden vom Dienstleister aufgeladen werden, wird darauf hingewiesen, dass bedingt durch Wetter- und Temperatureinflüsse eine Teilentladung stattfinden kann, die der Dienstleister nicht zu verantworten hat. Daher gilt bereits ein Ladezustand der Batterie von 80% als Vollladung. Sollte ein wichtiger Grund in der Sphäre einer Vertragspartei vorliegen, der es für die andere Vertragspartei unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis fortzusetzen, so ist diese andere Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen. Ein solcher wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn der Dienstleister seine Obsorgepflichten hinsichtlich des Kraftfahrzeugs gröblich verletzt (Kündigungsrecht des Kunden) oder das Kraftfahrzeug des Kunden durch Emissionen die Umwelt gefährdet (Kündigungsrecht des Dienstleisters). Der Kunde ist jederzeit berechtigt, sein vom Dienstleister verwahrtes Kraftfahrzeug vorzeitig zurückzuverlangen. In diesem Fall wird zwar der Verwahrungsvertrag vorzeitig aufgelöst, der Kunde hat jedoch das ursprünglich für die gesamte Verwahrdauer vereinbarte Verwahrungsentgelt in voller Höhe zu bezahlen. Sollte der Vertrag ausnahmsweise auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden, so kann dieser von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. 6. Kundenbewertungen Der Dienstleister bietet dem Kunden die Möglichkeit, von Dritten verfasste Bewertungen zu den angebotenen Leistungen abzurufen. Diese geben jeweils nur eine persönliche und auf einen bestimmten Zeitpunkt bezogene Meinung des betreffenden Dritten wieder. Der Dienstleister übernimmt deshalb für die Richtigkeit und Aktualität der Bewertungen keine Gewähr. Diese Meinungen sind zudem von den persönlichen Vorstellungen und Erwartungen des jeweiligen Verfassers geprägt. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich die angebotenen Leistungen seit dem Einstellen des Inhaltes oder der Bewertung verändert haben können. Auch die Zahl der abgegebenen Bewertungen sollte beachtet werden, da eine einzelne Meinung oft weniger aussagekräftig ist, als die Zusammenschau einer Vielzahl von Bewertungen. Es ist dem Kunden oder jedem Dritten untersagt, Inhalte auf dem Internetportal des Dienstleisters einzustellen, • die unwahr oder irreführend sind, insbesondere falsche und/oder unsachliche Bewertungen zu den Park- und Transferdienstleistungen, dort anwesenden Personen, Möglichkeiten und sonstigen dortigen Gegebenheiten/Ereignissen abzugeben, die die Entscheidung anderer Kunden beeinflussen könnten, • die herabwürdigend, beleidigend, anstößig, bedrohend, pornographisch oder rassistisch sind, • die Schutz- und/oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen oder in sonstiger Hinsicht rechtswidrig sind, • die offen oder verdeckt für Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen werben; insbesondere Bewertungen abgeben, soweit dem Kunden für dieses Vorgehen eine Vergütung angeboten wird, oder Bewertungen von Dritten vorzunehmen, für die der Kunde selbst tätig ist oder • die Links oder ähnliche Angaben/Verweise enthalten, die geeignet sind, die Funktionsweise fremder Datenverarbeitungsanlagen zu beeinträchtigen. Der Dienstleister behält sich vor, Bewertungen des Kunden zu bearbeiten oder vollständig zu löschen, wenn diese gegen die vorstehenden Bedingungen zur Einstellung von Inhalten verstoßen. 7. Gewährleistung und Haftung Der Dienstleister haftet dem Kunden für grob fahrlässig verursachte Schäden am Kraftfahrzeug, die durch Unterlassung einer pflichtgemäßen Obsorge entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für durch Dritte verursachte Schäden haftet der Dienstleister ebenfalls nur bei eigenem grobem Verschulden. Der Dienstleister haftet jedenfalls nicht für eine zufällige Beschädigung oder Beeinträchtigung des Kraftfahrzeugs sowie in Fällen höherer Gewalt. Der Kunde haftet dem Dienstleister gegenüber für grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Als grob fahrlässig verursachte Schäden gelten insbesondere Fälle, in denen das Kraftfahrzeug nicht voll funktionsfähig ist, nicht über den aktuellen Nachweis einer wiederkehrenden Begutachtung („Pickerl“) verfügt, nicht den vom Hersteller des Kraftfahrzeugs vorgesehenen Service erhalten hat oder nicht sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen und Normen entspricht. Es dürfen nur fahrbereite, verkehrssichere und polizeilich zugelassenen Kraftfahrzeuge abgestellt werden, also insbesondere keine verunfallten Fahrzeuge oder Elektrofahrzeuge, bei denen die Batterie oder weitere Hochvoltkomponenten in Mitleidenschaft gezogen wurden. Der Kunde haftet dem Dienstleister gegenüber Schäden, die durch die Verletzung vorgenannter Bestimmungen oder durch z.B. auslaufendes Öl und/oder Kühlflüssigkeit bzw. andere umweltschädliche Emissionen verursacht werden. Bei Auftreten oder der Gefahr von Kontaminierungen durch das Kraftfahrzeug eines Kunden ist der Dienstleister berechtigt, das Kraftfahrzeug auf Kosten des Kunden vom Parkplatz zu entfernen und an einem passenden Ort zu lagern. Weiters hat der Kunde dem Dienstleister jene Kosten zu ersetzen, welche dieser zur Erhaltung des verwahrten Kraftfahrzeugs im vertretbaren Ausmaß aufgewendet hat. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, den Dienstleister über gefährliche Eigenschaften des Kraftfahrzeugs pro-aktiv aufzuklären. Der Dienstleister hat hinsichtlich seiner Forderungen gegen den Kunden ein Zurückbehaltungsrecht am Kraftfahrzeug. Sollte der Kunde daher beim Rückgabetermin beim Check-out das vereinbarte Entgelt nicht bezahlen, so ist der Dienstleister berechtigt, das Kraftfahrzeug bis zur Zahlung des vereinbarten Preises, der darauf anfallenden Verzugszinsen von 4% pro Jahr und der Zahlung der bis zur vollständigen Zahlung anfallenden Verwahrungsgebühr zurückzubehalten. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, ihre Forderungen gegenüber der anderen Vertragspartei spätestens binnen 30 Tagen ab Rückstellung des Kraftfahrzeugs schriftlich geltend zu machen. Davon ausgenommen ist die Haftung für allfällige Schäden am Kraftfahrzeug, welche bei Übergabe des Kraftfahrzeugs an den Dienstleister noch nicht vorhanden waren. Bei derartigen Schäden gilt die vorgenannte Regelung, dass diese sofort bei Übergabe festzuhalten, in einer schriftlichen Übernahmebestätigung zu vermerken und vom Mitarbeiter des Dienstleisters und dem Kunden zu bestätigen sind. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die klageweise Durchsetzung von in der Übernahmebestätigung festgehaltenen „neuen“ Schäden sowie von innerhalb dieser 30-tägigen Frist geltend gemachten Forderungen ist binnen der Verjährungsfrist von drei Jahren möglich. Alle eigenen Angaben des Dienstleisters wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung kann jedoch keine Gewährleistung übernommen werden. Die Übernahme von Daten in andere Datenträger, auch auszugsweise, oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Dienstleister zulässig. Der Kunde wird den Dienstleister von allen Ansprüchen freistellen, die Dritten aufgrund eines Verstoßes gegen seine Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen zustehen. Der Kunde wird den Dienstleister zudem bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen und dem Dienstleister alle hierzu notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Der Dienstleister macht sich weder diese Inhalte noch die Bewertungen der Kunden zu Eigen. Vielmehr geben die Bewertungen der Kunden ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder. Auf Form, Inhalt und die verwendeten User-IDs dieser Bewertungsbeiträge hat der Dienstleister keinerlei Einfluss und übernimmt daher auch insofern keine Verantwortung. Die Zurverfügungstellung von Informationen über Park- und Transferdienstleistungen über das Internetportal des Dienstleisters ist für den Kunden kostenlos. Zugleich hat dieser jedoch keinen Anspruch auf die zeitliche und räumliche Verfügbarkeit der Dienste. Der Dienstleister haftet nicht für Unterbrechungen und Ausfälle der Dienste wegen Reparatur-, Instandhaltungs- und Aktualisierungsarbeiten oder aus anderen Gründen, die entweder nicht in seinem unmittelbaren Einflussbereich liegen oder die Nutzung der Dienste nur unerheblich behindern. Der Dienstleister haftet nicht für das Zustandekommen einer Buchung. Der Dienstleister gibt in Bezug auf die Erfüllung seitens des Kunden geäußerter besonderer Wünsche keine Zusicherungen und übernimmt auch insofern keine Gewährleistung. Der Dienstleister ist um die Sicherheit seines Internetportals und seiner gastierenden Kunden sehr bemüht. Dennoch kann der Dienstleister keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Inhalte auf dem Internetportal keine Elemente enthalten, die eine schädigende Wirkung entfalten können (z.B. Viren). Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Daten- und ggf. Passwortsicherung, etc. verantwortlich. Die Haftung des Dienstleisters im Übrigen ist für alle Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht • auf einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, oder • durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Dienstleisters verursacht wurden oder • in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände bestehen. Haftet der Dienstleister für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist die gesamte Haftung des Dienstleisters auf solche Schäden und einen solchen Schadensumfang beschränkt, deren Eintritt der Dienstleister nach den ihm bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise voraussehen konnte. 8. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen, falls er Verbraucher ist und ein Widerrufsrecht besitzt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Widerruft der Kunde den Vertrag, so hat er sämtliche empfangenen Leistungen zurückzustellen und der Gesellschaft ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Ist die Rückstellung unmöglich oder untunlich, so hat der Kunde den Wert der Leistung zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichte. Im gegenständlichen Fall hat der Kunde das bis zum Zeitpunkt des Widerrufs angefallene und vereinbarte Parkentgelt zu bezahlen. Der Dienstleister ist verpflichtet, dem Kunden bestimmte Informationen vor Abschluss des Vertrages bzw. bevor er durch eine Vertragserklärung gebunden ist, zur Verfügung zu stellen. Mit dem Inhalt dieser AGBs und deren Übermittlung an den Kunden zusammen mit der Reservierungsbestätigung entspricht der Dienstleister diesen Informationsverpflichtungen, was der Kunde ausdrücklich bestätigt. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Dienstleister mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einen mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das unten anhängende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Folgen des Widerrufs Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat der Dienstleister alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Dienstleister eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Dienstleister dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Muster-Widerrufsformular Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, dann sollte er bitte dieses Formular ausfüllen und es an den Dienstleister senden: - Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Park- und Transferdienstleistungen - Bestellt am (*)/ erhalten am (*) - Name des/ der Verbraucher(s) - Anschrift des/ der Verbraucher(s) - Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen. 9. Datenschutz und Cookies Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass der Dienstleister gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem österreichischen Datenschutzgesetz berechtigt und verpflichtet ist, personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse). E-Mail- und Bank- und Kreditkartendaten) zu erheben, zu erfassen, zu ordnen und zu speichern, gegebenenfalls anzupassen und zu ändern, abzufragen und im erforderlichen Umfang zu übermitteln oder Dritten zugänglich zu machen. Bei diesen Dritten handelt es sich insbesondere um Behörden, Gerichte, Finanzämter, Banken, Steuerberater und Rechtsanwälte. Der Dienstleister erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden nur, sofern eine diesbezügliche Einwilligung vorliegt oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erlaubt. Der Dienstleister erhebt, verarbeitet und nutzt nur solche Daten, die für die Erbringung ihrer Leistungen sowie die Nutzung und den Betrieb des Internetportals erforderlich sind. Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt lediglich in dem Umfang, wie es für eine Buchung/Reservierung, die Bezahlung der Park- und Transferdienstleistung oder für die Erbringung der sonstigen von dem Dienstleister geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Dies schließt ausdrücklich die Weitergabe an mit dem Dienstleister verbundene Unternehmen oder sonstige Unterauftragnehmer zum Zweck der Durchführung der Buchung und Bezahlung von Park- und Transferdienstleistungen im Rahmen entsprechender vertraglicher Strukturen und im Rahmen der geltenden rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen, Vorschriften ein. Der Kunde stimmt weiterhin zu, dass das Unternehmen auf seinem Internetportal und auf seiner Website verschiedene Cookies verwendet, wie z. B. Google Analytics, Google AdWords, Addthis, Google Maps und verschiedene in sozialen Medien angebotene Social Plugins. Zweck der Datenverarbeitung ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Berücksichtigung des Datenschutzes. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt und anschließend gelöscht werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er das Recht hat, die hier erteilte ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung zu erhalten und eine Berichtigung, Löschung und/oder Einschränkung der Datenverarbeitung sowie Datenübertragbarkeit zu verlangen oder Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen. Bei Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Dienstleister gerne zur Verfügung. 10. Änderung der Allgemeinen Nutzungs- und Buchungsbedingungen Der Dienstleister behält sich das Recht vor, jederzeit diese Vereinbarung zu ändern und die Nutzung seiner Dienstleistungen neuen oder weiteren Vertragsbedingungen zu unterwerfen. Solche Änderungen und weitere Vertragsbedingungen werden dem Kunden mitgeteilt, erlangen unverzüglich Wirkung, sobald sie akzeptiert wurden, und sind sodann in diese Vereinbarung integriert. Für den Fall, dass der Kunde die Änderungen nicht akzeptiert, kann der Dienstleister die Vereinbarung mit dem Kunden kündigen. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Nutzungs- und Buchungsbedingungen ist ab dem jeweiligen Inkrafttreten auf dem Internetportal des Dienstleisters abrufbar und als .pdf abspeicherbar. 11. Sonstige Bestimmungen Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Soweit der Kunde Verbraucher ist und in dem Staat, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ein günstigeres Recht gilt, kann er sich auf dieses berufen. Es bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden zu diesem Vertrag. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder Modifikationen bedürfen der Schriftform. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, soll diese Bestimmung so ausgelegt werden, dass die Bestimmung mit dem anwendbaren Recht vereinbar ist und den ursprünglichen Absichten der Parteien bestmöglich entspricht. Der übrige Teil dieser Vereinbarung soll hiervon unberührt bleiben. Gegenüber Kaufleuten wird als Gerichtsstand Wien vereinbart. Anderenfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.